NIS2-Richtlinie: Ein entscheidender Schritt für eine sicherere digitale Zukunft
Die NIS2-Richtlinie der Europäischen Union ist ein entscheidender Schritt, um Organisationen auf eine sicherere digitale Zukunft vorzubereiten. Diese neue Richtlinie erweitert den Umfang der Cybersicherheitsmaßnahmen und stellt sicher, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen besser gegen digitale Bedrohungen gewappnet sind.
Wer ist betroffen? Ein Kurzüberblick
- Betreiber wesentlicher Dienste (OES): Energieversorger, Transport- und Gesundheitsdienstleister, Banken und Finanzmarktinfrastrukturen.
- Anbieter digitaler Dienste (DSPs): Suchmaschinen, Cloud-Computing-Dienste und Online-Marktplätze.
- Öffentliche Verwaltungen: Insbesondere solche, die kritische Infrastrukturen betreiben oder wichtige Dienstleistungen erbringen.
- Mittelständische Unternehmen: Unternehmen in kritischen Sektoren mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro.
Wichtige Fakten zur NIS2-Richtlinie
- Umsetzungsfrist: Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 17. Oktober 2024 die erforderlichen Vorschriften erlassen und veröffentlichen, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie wenden diese Vorschriften ab dem 18. Oktober 2024 an.
- Erweiterter Geltungsbereich: Betrifft mehr Unternehmen und Sektoren.
- Strengere Sicherheitsanforderungen: Detaillierte Vorgaben für Risikomanagement und Incident Response.
- Meldepflichten: Verpflichtung zur Meldung von Sicherheitsvorfällen.
Gemäß Artikel 41 der NIS2-Richtlinie überprüft die EU-Kommission bis zum 17. Oktober 2027 und danach alle 36 Monate die Anwendung dieser Richtlinie und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht. Diese Überprüfungen bewerten insbesondere die Relevanz der Größe der betroffenen Einrichtungen und der Sektoren in Bezug auf die Cybersicherheit.
Warum ist schnelles Handeln gefragt?
- Fristgerechte Umsetzung: Vermeidung von Bußgeldern und Sicherstellung der Compliance.
- Schutz vor Cyberbedrohungen: Stärkung der eigenen Cyberresilienz.
In Deutschland liegt mittlerweile ein Referentenentwurf des NIS2-Umsetzungsgesetzes vor, und es wird erwartet, dass die Umsetzung der Richtlinie bis zum vorgegebenen Datum abgeschlossen sein wird.
Für betroffene Organisationen in Deutschland bedeutet dies, dass sie sich auf die Umsetzung der nationalen Vorschriften vorbereiten müssen, die auf der NIS2-Richtlinie basieren, und dass sie ab dem 18. Oktober 2024 konform sein müssen.
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Quellen
- Amtsblatt der Europäischen Union zur NIS2-Verordnung: EUR-Lex